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Berufshaftpflicht Rechtsanwalt - Vergleich Kosten 2025 - Vergleich Kosten 2025

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Berufshaftpflicht Rechtsanwalt - Beitragsbeispiele
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Deckungssumme: € 250.000
SB 2.500,-  Laufzeit: 3 Jahre
Honorar
netto p.a.
10.000
50.000
100.000
200.000
Berufshaftpflicht Dialog
68,28
150,21310,97484,95
Berufshaftpflicht R+V
96,33
214,05428,11642,16
Berufshaftpflicht HDI
107,10
357,18714,36
Berufshaftpflicht Markel
239,09
396,81518,901.012,36
Berufshaftpflicht Nürnberger
144,39
541,47685,87721,96
Berufshaftpflicht ERGO
107,10
802,18802,18802,18
Weitere Deckungssummen und Selbstbeteiligungen auf Anfrage!
Warum braucht ein Rechtsanwalt eine Vermögens­schaden­haftpflicht / Berufs­haftpflicht?
Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (VSH) handelt es sich um eine Versicherung für die berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt. Für Rechtsanwälte besteht seit 1994 nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine Versicherungspflicht. Um sich als Rechtsanwalt bezeichnen zu dürfen, muss der Assessor jur. von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung.
Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (VSH) handelt es sich um eine Versicherung für die berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt. Für Rechtsanwälte besteht seit 1994 nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine Versicherungspflicht. Um sich als Rechtsanwalt bezeichnen zu dürfen, muss der Assessor jur. von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung.

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden aus dem Kanzleibetrieb, ist die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung um eine Büro- und Betriebshaftpflicht erweiterbar.
Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden aus dem Kanzleibetrieb, ist die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung um eine Büro- und Betriebshaftpflicht erweiterbar.
FAQ

Alles Wissenswerte

Ist eine Vermögensschadenhaftpflicht auch für Syndikusanwälte Pflicht?

Nach § 46 a IV Nr. 1 BRAO ist eine solche nicht erforderlich. Dies schließt den Abschluss einer solchen Versicherung jedoch nicht aus.

Was ist eine Titulardeckung?

Eine Titulardeckung liegt vor, wenn die Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung nur abgeschlossen wird, um die Zulassungsvoraussetzung als Anwalt zu erfüllen. Bei uns erhält der angestellte Rechtsanwalt diese Deckung zu besonders günstigen Konditionen, auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als freiberuflicher Anwalt.

Was beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht?

1. Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber dem Anspruchsgegner des Versicherungsnehmers besteht.

2. Zahlung von Schadenersatz, sofern der Anspruch begründet ist (Befriedigung begründeter Ansprüche).

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche (Abwehrschutz).

4. Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit: Der Versicherer führt für Sie, wenn nötig, einen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt anfallende Verfahrenskosten, wie Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Man spricht in diesem Zusammenhang von "passivem Rechtsschutz".

5. Den Schutz des Privatvermögens vor Schadensersatzansprüchen.

Welche Berufsbilder sind versichert?


Testamentsvollstrecker - Nachlasspfleger - Nachlassverwalter - Vormund - Betreuer - Pfleger - Beistand - Schiedsrichter- Mediator- Abwickler einer Praxis nach § 55 BRAO - Zustellungsbevollmächtigter nach § 30 BRAO - Treuhänder nach der InsO - Sachwalter - gerichtlich bestellter Liquidator - Zwangsverwalter - Sequester - Gläubigerausschussmitglied - Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres

Wann liegt ein Vermögensschaden vor?

Als Vermögensschaden werden Situationen bezeichnet, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten (Tun oder Unterlassen) des Versicherungsnehmers einem Dritten ein kausaler finanzieller Nachteil bzw. finanzieller Nachteil (=Vermögensschaden) entsteht. Dabei wird zwischen "echten" und "unechten" Vermögensschäden bzw. Sach- und Personenfolgeschäden unterschieden.

Bei Schäden durch anwaltliche Beratungsfehler handelt es sich in der Regel um Vermögensschäden, da der Anwalt weder eine Person noch eine Sache unmittelbar schädigt.

a. Echter Vermögensschaden (Beispiel)

Sie tragen verspätet eine Ihnen bekannte entscheidungserhebliche Tatsache vor. Es wird keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO gewährt, wodurch der Mandant kausal den Prozess verliert und er seinen bestehenden Anspruch nicht mehr geltend machen kann.

b. Unechter Vermögensschaden (Personen- / Sachfolgeschaden)

Bei einer Fortbildung schütten Sie Kaffee über den Laptop eines anderen Teilnehmers, wodurch dessen Festplatte unwiederbringlich beschädigt wird. Dadurch entsteht dem Teilnehmer ein Schaden, da die Daten rekonstruiert bzw. wieder eingegeben werden müssen. Bei dem Schaden handelt es sich um einen Sachfolgeschaden bzw. unechten Vermögensschaden.



c. Verbindliche Definition in den Bedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere auch von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Mitversichert sind zusätzlich Schäden, die durch Freiheitsentzug verursacht worden sind (Straf- oder Untersuchungshaft, Unterbringung).

Typische Ursachen für Vermögensschäden im Anwaltsbereich sind beispielsweise

Beratungs- und Aufklärungsfehler
Fristversäumnisse
Fahrlässiger falscher Sachvortrag
verspäteter Vortrag (Präklusion, § 296 ZPO).
Was sind Deckungssummen bzw. Versicherungssummen?

Deckungssummen bzw. Versicherungssummen bezeichnen in der Haftpflichtversicherung den Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer je Schadenfall leisten muss.

Selbständige, Freiberufler, Unternehmen und auch Privatpersonen haften in der Regel unbegrenzt. Da durch einen anwaltlichen Fehler sehr hohe Schadenersatzansprüche entstehen können, die nicht mehr aus dem Privatvermögen des Anwalts geleistet werden können, ist zum Schutz des Dritten die Pflichtversicherung für Anwälte eingeführt worden. Sie beträgt 250.000 € je Versicherungsfall, mindestens 1 Mio. € im Versicherungsjahr.

In der Haftpflichtversicherung werden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die Deckungssummen häufig einzeln ausgewiesen. Der Versicherer kann aber auch eine pauschale Deckungssumme bzw. Versicherungssumme zur Verfügung stellen, z.B. für Personen- und Sachschäden.

Was versteht man unter Jahreshöchtsleistung?

Die Jahreshöchstleistung definiert die Höchstleistungspflicht des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Die Jahreshöchstleistung als auch die Deckungssumme je Schadenfall sind im Versicherungsschein ausgewiesen.

Was bedeutet Maximierung?

Eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadensfall zur Verfügung, aber nicht unbegrenzt oft. Die Maximierung bestimmt, wie viel der Versicherer innerhalb eines Versicherungsjahres maximal leistet.

Bietet ein Versicherer eine 4-fache Maximierung an, wird pro Versicherungsjahr maximal das Vierfache der Versicherungssumme geleistet.

Beispiel:

Die Versicherungssumme ist 250.000 €, 4-fach maximiert.

In diesem Fall zahlt der Versicherer dem Versicherungsnehmer pro Schadensfall höchstens 250.000 €. Für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres zahlt er jedoch höchstens 1.000.000 €.

Berufshaftpflicht Rechtsanwälte Vergleich

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

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